Der Islamische Rat der Schweiz (CIS) teilt Ihnen mit, dass der Gegenwert der “Zakat al Fitr” weniger als CHF 5.- ist.
Wenn Sie CHF 5.- oder mehr geben, machen Sie die Absicht, den Überschuss als freiwillige Almose zu spenden „Sadaqah“-
Es ist nicht gültig im Islam, die „Zakat al Fitr” per Bank- oder Postüberweisung, per e-banking oder per Bankkassette zu entrichten.
Desselben ist es verboten die Zakat zu Gunsten einer Moschee, eines Islamischen Zentrums, einer Vereinigung, eines Spitals, einer Schule oder einer Organisation zu bezahlen.
Es ist eine Pflicht, die Zakat nur einer der im Qur’an erwähnten Kategorien von Personen abzugeben wie die armen und notleidenden.
Es ist erlaubt, eine vertrauenswürdige Person zu beauftragen die Zakat al Fitr den berechtigten Personen zukommen zu lassen.
Sie können sich dafür an einen der Verantwortlichen des IRS wenden und ihn beauftragen, für Sie Ihre Zakat weiterzuleiten.
Die Filialen des IRS:
- Moschee in Lausanne
- Sunnitischen Kulturzentrum in Genf
- Islamisches Zentrum der Wohltätigkeit in Neuchâtel (Serrières)
- Islamisches Zentrum in Biel
- Islamisches Zentrum Zürich







